1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen sexueller Handlungen mit Kindern, evtl. Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person und Pornografie. Am 15. Oktober 2024 verfügte die Staatsanwaltschaft die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers inkl. Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs (WSA) sowie die Erstellung eines DNA-Profils. Hiergegen erhob die amtliche Verteidigerin, Rechtsanwältin B.___