Der Beschwerdeführer wurde zum persönlichen Erscheinen verpflichtet. 1.2 Am 11. September 2024 gingen beim Regionalgericht ein Verschiebungsgesuch des Beschwerdeführers sowie eine «Widerklage» (wohl gemeint: Gegenanzeige) ein. Mit Verfügung vom 12. September 2024 wies das Regionalgericht das Verschiebungsgesuch ab und hielt am Hauptverhandlungstermin vom 15. Oktober 2024 fest. Am 15. Oktober 2024 verfügte das Regionalgericht, dass der Strafbefehl BJS 24 4204 vom 27. Februar 2024 zufolge Rückzugs der Einsprache in Rechtskraft erwachsen ist.