1. Im Nachgang an einen Fahrradunfall vom 25. September 2024 bestätigte die Kantonspolizei Bern mit Verfügung vom 9. Oktober 2024 die bereits im Ereigniszeitpunkt gegenüber der verunfallten Fahrradfahrerin mündlich angeordnete Blut-, Urin- sowie ärztliche Untersuchung. Mit Eingabe vom 16. September (recte: Oktober) 2024 erhob A.________, verunfallte Fahrradfahrerin (nachfolgend: Beschwerdeführerin), bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde.