___ im Beschwerdeverfahren (insbesondere das Verfassen der dreiseitigen Stellungnahme, die Kenntnisnahme vom Schriftenwechsel sowie die Besprechung mit dem Klienten) eine vom Kanton Bern auszurichtende (Teil-)Entschädigung von pauschal CHF 600.00 (inkl. Auslagen und MWST) zuzusprechen und unter dem Vorbehalt der Abrechnung mit der Klientschaft Rechtsanwalt B.________ auszurichten (Art. 436 Abs. 2 i.V.m. Art. 429 Abs. 1 Bst. a und Abs. 3 StPO). 6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: