Seine Teilentschädigung wird somit praxisgemäss nach dem Ermessen des Gerichts festgesetzt. Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache (unterdurchschnittlich), des Aktenumfangs (unterdurchschnittlich) sowie der Schwierigkeit des Prozesses (unterdurchschnittlich) und des teilweisen Obsiegens in Bezug auf die Aufhebung der Einstellungsverfügung betreffend sein Strafverfahren ist dem Beschuldigten 1 für die Aufwendungen von Rechtsanwalt B._______