__, obsiegt mit seinem Antrag auf Abweisung der Beschwerde insoweit teilweise, als auf die Beschwerde in Bezug auf die Aufhebung der Einstellungsverfügung vom 30. August 2024 betreffend sein Strafverfahren nicht eingetreten wird. Es ist ihm daher für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine teilweise Entschädigung zuzusprechen. Rechtsanwalt B.________ hat für das Beschwerdeverfahren keine Kostennote eingereicht und sich das Einreichen einer solchen auch nicht vorbehalten. Seine Teilentschädigung wird somit praxisgemäss nach dem Ermessen des Gerichts festgesetzt.