3. Die Staatsanwaltschaft begründet die angefochtene Verfügung wie folgt: Mit Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 16.08.2024 wurden die Parteien angefragt, ob Sie ihre gestellten Strafanträge zurückziehen wollen oder ob sie die Strafverfahren weiterführen möchten. Gestützt auf dieses Schreiben haben sich alle Beteiligten bereit erklärt, ihre Strafanträge zurückzuziehen, unter der Bedingung, dass die jeweilige Gegenpartei dies ebenfalls tue. Im Nachgang dieser Erklärungen durch die Verfahrensbeteiligten stellte die Unterzeichnende die jeweiligen Strafverfahren mit Verfügung vom 30.08.2024 bzw. 03.10.2024 ein.