Die Strafverfahren betreffen eine nachbarschaftliche Auseinandersetzung. Mit Schreiben vom 16. August 2024 fragte die Staatsanwaltschaft die Parteien an, ob sie an ihren Strafanträgen gegen die Gegenpartei festhielten oder allenfalls in Erwägung zögen, diese zurückzuziehen. Dem Schreiben war ein Formular «Erklärung» beigelegt, in welchem drei Varianten angekreuzt werden konnten. Sämtliche Parteien kreuzten die Variante an, wonach sie bereit seien, schriftlich den Strafantrag gegen die Gegenpartei zurückzuziehen, wenn diese bereit sei, ihren Strafantrag zurückzuziehen.