1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren BJS 23 26792 gegen A.________ (Beschuldigter 1/Straf- und Zivilkläger gegen den Beschuldigten 3; nachfolgend: Beschuldigter 1) wegen Tätlichkeiten, einfacher Körperverletzung, Drohung und Hausfriedensbruchs z.N. von D.________ (Beschuldigter 3/Straf- und Zivilkläger gegen den Beschuldigten 1/Strafantragsteller gegen die Beschuldigte 2/Beschwerdeführer; nachfolgend: Beschwerdeführer) und E.________ (Strafklägerin gegen die Beschuldigten 1 und 2). Weiter führt sie ein Strafverfahren BJS 23 26794 gegen C.__