413 Abs. 1 ZGB). 6.3 In Bezug auf den Beschuldigten 1 bzw. die KESB D.________ (Region) bringt der Beschwerdeführer vor, das Zustellen des Berichts vom 6. Dezember 2023 an den Scheidungsrichter und dessen Weiterleitung an die Parteien des Verfahrens erfülle den Tatbestand der Verleumdung ebenfalls. Der Bericht sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht für das Gericht bestimmt gewesen und der Beschuldigte 1 sowie der zuständige Richter hätten ihn zu Unrecht weitergeleitet. Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden.