Aufgrund dieses unkooperativen Verhaltens sei es ihr nicht mehr möglich, die Aufgaben im Rahmen der Beistandschaft wahrzunehmen. Zudem gibt die Beschuldigte 2 im Bericht an, die Kindesmutter äussere die Sorge, die Kinder würden durch den Beschwerdeführer stark unter Druck gesetzt. Es sei zu befürchten, dass die beiden älteren Kinder psychische Gewalt erlebten; Hinweise darauf ergäben sich unter anderen aus WhatsApp-Nachrichten mit Vorwürfen und manipulativen Inhalten, welche den Kindern übermittelt worden seien. Als Beiständin der Kinder hat die Beschuldigte 2 deren Interessen zu wahren.