Im Bericht selbst führt die Beschuldigte 2 aus, die Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer habe sich negativ entwickelt und die Kindesmutter stosse bei der Organisation des Besuchsrechts zunehmend an ihre Grenzen. Weiter wird festgehalten, der Beschwerdeführer habe ihren Vorschlag, die Wochenend- und Ferienplanung zu übernehmen, abgelehnt und sei stattdessen ihr gegenüber mit teilweise massiven Anschuldigungen und Beschimpfungen aufgetreten. Aufgrund dieses unkooperativen Verhaltens sei es ihr nicht mehr möglich, die Aufgaben im Rahmen der Beistandschaft wahrzunehmen.