4 Bericht Äusserungen und Befürchtungen der Kindesmutter in indirekter Rede wieder und bezeichne diese – in nicht unnötig verletzender Art – klar als solche. Auch die Aussagen, sie habe Auszüge von WhatsApp-Nachrichten des Beschwerdeführers an die Kinder einsehen können und auf dieser Grundlage bestimmte Feststellungen getroffen, seien zurückhaltend und sachlich erfolgt.