Aus der Sicht von C.________ nutze die Beiständin ihre Position aus, um ihn einer Straftat zu verleumden und vertrete so einseitig und unqualifiziert nur die Sicht von Frau E.________. Es sei daher zwingend zu untersuchen, ob die psychische Gewalt nicht von Frau E.________ selbst ausgehe. Die Beiständin beantrage eine Verlängerung der Beistandschaft sowie eine Erweiterung ihrer Kompetenzen. Es scheine, als ob sie ihr bisheriges rechtswidriges Handeln mit den zusätzlich beantragten Befugnissen legitimieren möchte.