Folglich hat C.________ in seiner Stellungnahme jeden einzelnen Satz des Zwischenberichts kommentiert. Die Aussagen von B.________ seien sehr vage und sie könne keine konkreten Situationen für die negative Entwicklung und die erhobenen Anschuldigungen nennen. Vielmehr stelle sie die subjektiven Gefühle von Frau E.________ als objektive Tatsachen dar. Bezüglich der Whatsapp- Nachrichten an seine Kinder sei es lediglich eine Vermutung, dass diese manipulative Inhalte enthalten. Es gäbe keine Hinweise, dass diese Nachrichten von ihm stammen. Aus der Sicht von C.