Auch A.________ mache sich der Verleumdung strafbar, da er den Zwischenbericht an das Regionalgericht F.________ (Region) weitergeleitet habe. Sowohl der Bericht als auch dessen Verbreitung werfe einen unauslöschlichen Schatten auf ihn, weshalb die Fairness weiterer absehbarer Verfahren in Frage gestellt sei. Es gäbe keine Beweise für psychische Gewalt und der Bericht beschreibe auch kein einziges spezifisches Verhalten, welches auf psychische Gewalt hinweise. A.________ habe diese verleumderischen Behauptungen wissentlich verbreitet, weshalb er ebenfalls für den Schaden, der durch den Bericht entstanden sei, verantwortlich sei. Folglich hat C.___