Die Kinder hätten Whatsapp-Nachrichten mit Vorwürfen und manipulativen Inhalten erhalten, welche darauf hinweisen würden, dass die beiden älteren Kinder psychische Gewalt von C.________ erfahren würden. In der Stellungnahme vom 06.02.2024 brachte C.________ vor, dass sich B.________ mit dem Zwischenbericht der Verleumdung strafbar mache. Sie habe wissen müssen, dass ihr Bericht diffamierend gewesen sei, da keine konkreten Beweise für psychische Gewalt gegen seine Kinder im Bericht festgestellt werden konnten. Somit habe sie auch wissen müssen, dass sie sich der Verleumdung strafbar gemacht habe. Auch A.______