Dem Anzeigerapport vom 27. März 2024 (dort S. 2) und der hier interessierenden Videoaufzeichnung lässt sich entnehmen, dass zum Unfallzeitpunkt reger Nachmittagsverkehr auf der Autobahn geherrscht hatte. Der Beschwerdeführer befand sich mit seinem VU Dienstfahrzeug auf der Überholspur und soll mit ca. 80-100 km/h dem vor ihm fahrenden Fahrzeug von E.________ gefolgt sein. Als er bemerkt habe, dass sich der Verkehr vor ihm verlangsame, sei er vom Gas gegangen. Aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit (durch Nutzung des Handys) bemerkte er die verkehrsbedingte (mutmassliche Voll-)Bremsung von E.____