der Kantonspolizei Bern, führte anlässlich seiner Einvernahme vom 17. September 2024 aus, dass das Gruppenkader zusammen mit dem Einsatzleiter H.________ (G.-Einheit) entscheide, ob ein Videofahrzeug eingesetzt werde (Einvernahmeprotokoll Z. 25 f.). Bei einem entsprechenden Einsatz führten die Mitarbeitenden in der Einstellhalle eine Funktionskontrolle des zwecks Ladung der Batterie an die Ladestation angeschlossenen Videofahrzeugs durch (a.a.O. Z. 27 ff.) – wie mit allem Material, welches an den Einsatz mitgenommen werde.