Am 9. April 2024 übergab die Kantonspolizei Bern der Staatsanwaltschaft einen USB-Stick mit der zum Unfallzeitpunkt gemachten Aufzeichnung des VU Dienstfahrzeugs. Auf dieser ist zu sehen, wie der Beschwerdeführer um 13:25:15 Uhr ein Handy hervorgenommen hatte und darauf herumdrückte. Danach legte er das Handy weg und nahm um 13:25:55 Uhr sogleich offenbar ein anderes Handy hervor, welches er bis zur Kollision um 13:26:44 Uhr in der Hand hielt, zum Teil darauf herumdrückte und etwas las.