Auf der Hinfahrt zum vorgenannten Domizil verursachte der Beschwerdeführer aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit auf der Autobahn A1 einen Auffahrunfall. Am 27. Februar 2024 erklärte er dazu, er habe seinen Blick zwecks Fahrstreifenwechsels in den rechten Aussenspiegel gerichtet gehabt und daher nicht bemerkt, dass das vor ihm fahrende Fahrzeug eine Bremsung eingeleitet habe. Am 9. April 2024 übergab die Kantonspolizei Bern der Staatsanwaltschaft einen USB-Stick mit der zum Unfallzeitpunkt gemachten Aufzeichnung des VU Dienstfahrzeugs.