nachfolgend auch: VU Dienstfahrzeug) beim Domizil einer in einer anderen Strafuntersuchung der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz beschuldigten Person zu positionieren. Dort sollte die im VU Dienstfahrzeug integrierte Kamera – anstelle eines vor Ort positionierten Mitarbeiters der Kantonspolizei Bern – Aufnahmen aufzeichnen (Einvernahme C.________ [Dezernatschef G.________] vom 17. September 2024, Z. 26-41). Auf der Hinfahrt zum vorgenannten Domizil verursachte der Beschwerdeführer aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit auf der Autobahn A1 einen Auffahrunfall.