1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt im Zusammenhang mit einem Auffahrunfall vom 21. Februar 2024 auf der A1 eine Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln. Mit Verfügung vom 4. Oktober 2024 lehnte sie seinen Antrag, wonach das Video vom Unfalltag (Dateiname in den amtlichen Akten: STT_BA_ 24_1013_COMBO VORNE- 20240221-131345-1708517625095-7) bis zum rechtskräftigen Abschluss des hängigen Verfahrens BA 24 1013 unter separatem Verschluss zu halten und danach zu vernichten sei, ab.