1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung KZM 24 2045 des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 8. Oktober 2024 wird insoweit aufgehoben, als die Ersatzmassnahmen gemäss Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 27. März 2024 (KZM 24 644) für die Dauer von sechs Monaten verlängert wurden. Die Ersatzmassnahmen werden um drei Monate, d.h. bis am 2. Januar 2025 verlängert. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden zu zwei Dritteln, ausmachend CHF 1'000.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Die Restanz von CHF 500.00 trägt der Kanton Bern.