begriffsnotwendig weniger stark in die persönliche Freiheit des Beschwerdeführers eingreifen als eine Untersuchungs- resp. Sicherheitshaft. Indessen rechtfertigt sich eine Verlängerung der Ersatzmassnahmen um sechs Monate aus anderen Überlegungen nicht: Die Voruntersuchung steht offenbar kurz vor dem Abschluss. Es liegen bereits seit geraumer Zeit der Sammelrapport der Kantonspolizei Bern vom 21. März 2024 sowie nunmehr auch ein Entwurf der Anklageschrift vor.