9 In zeitlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass die Staatsanwaltschaft gemäss dem Entwurf der Anklageschrift beabsichtigt, beim Kollegialgericht in Dreierbesetzung Anklage zu erheben. Die bisher ausgestandene Untersuchungshaft und die bisherige Dauer der Ersatzmassnahmen rücken damit angesichts der vorliegenden Vorstrafen (vgl. den Strafregisterauszug vom 12. Dezember 2023) noch nicht in grosse zeitliche Nähe der zu erwartenden Freiheitsstrafe.