In der Schweiz verfügt der Beschwerdeführer über grosse Schulden (vgl. den Betreibungsregisterauszug vom 8. Mai 2023 [43 nicht getilgte Verlustscheine im Gesamtbetrag von CHF 178’868.80 sowie zahlreiche offene Betreibungen im Umfang von über CHF 600'000.00]), was ebenfalls eine gewisse Fluchtgefahr indiziert. Der Beschwerdeführer vermochte weiter nicht plausibel zu erklären, mit welcher legalen Tätigkeit er seinen Lebensunterhalt in den letzten Jahren bestritten hat. Soweit er an der delegierten Einvernahme vom 11. Dezember 2023 angab, dass er teils von kleineren Projekten und teils von der AHV seiner Mutter und dem Einkommen seines Lebenspartners W.________ lebe (vgl. Z. 658 ff.