5 nahme des Beschwerdeführers vom 9. Juli 2024). Gemäss den polizeilichen Abklärungen pflegt der Beschwerdeführer Verbindungen zu England. Er soll gegenüber einem Mitarbeiter der O.________-Verwaltung geäussert haben, dass er beabsichtige, nach Griechenland zu gehen. Dort hat er gemäss eigenen Angaben ein Bankkonto (vgl. S. 4 des Berichtsrapports der Kantonspolizei Bern vom 1. Dezember 2023; vgl. auch Z. 72 ff.