Der dringende Tatverdacht wegen mehrfach und gewerbsmässig begangenen Betrugs, teilweise Versuchs dazu, und mehrfach begangener Urkundenfälschung liegt bei der vorliegenden Aktenlage augenscheinlich vor. Ob auch ein dringender Tatverdacht bezüglich weiterer, neuer Urkundenfälschungen zu bejahen ist (vgl. S. 2 des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Verlängerung der Ersatzmassnahmen vom 26. September 2024), kann beim vorliegenden Ausgang des Verfahrens offen bleiben. Die diesbezüglichen Ausführungen der Staatsanwaltschaft erscheinen doch sehr knapp und es liegen keine entsprechenden Dokumente vor.