Der Antrag auf Verlängerung der Ersatzmassnahmen der Staatsanwaltschaft sei abzuweisen; Eventualiter: 1.3. Ausweis- und Schriftensperre Die Schriftensperre der sichergestellten Reisedokumente des A.________ (Schweizer Reisepass Nr. G.________ und Schweizer Identitätskarte Nr. H.________) sei aufzuheben. Der englische Reisepass Nr. E.________ verbleibe bei der Verfahrensleitung. 1.4. Eingrenzung (Ausreiseverbot) Die Eingrenzung (Ausreiseverbot) von A.________ sei aufzuheben. A.________ sei die Auflage zu machen, jede Auslandsreise der Verfahrensleitung mindestens 48 Stunden im Voraus in geeigneter Form zu melden.