Am 14. Dezember 2023 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von sechs Wochen an. Die Untersuchungshaft wurde mit Entscheid vom 29. Januar 2024 um drei Monate verlängert. Mit Entscheid vom 27. März 2024 entliess das Zwangsmassnahmengericht den Beschwerdeführer unter Anordnung von Ersatzmassnahmen aus der Untersuchungshaft. Es wurden folgende Ersatzmassnahmen angeordnet: 1.1. Ausweis- und Schriftensperre (mit Notifikation an das Ausweiszentrum Bern) Die sichergestellten Reisedokumente des A.________ (Schweizer Reisepass Nr. D.__