Mit Urteil vom 25.11.2021 erklärte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland den Anzeiger schuldig der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln. Gegen dieses Urteil meldete der Anzeiger Berufung an. Mit Urteil vom 31.03.2023 erklärte das Obergericht des Kantons Bern den Anzeiger schuldig der einfachen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Die beschuldigte Person sowie der Zeuge machen glaubhaft geltend, dass die Beschuldigte normal und in keiner Weise abrupt gebremst habe.