382 Abs. 1 StPO). Auf die frist- und – als Laieneingabe knapp – formgerechte Beschwerde ist unter Vorbehalt des Nachstehenden (E. 2.2) einzutreten. 2.2 Der Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren wird durch das Anfechtungsobjekt bestimmt und begrenzt. Anfechtungsobjekt ist ausschliesslich die Verfügung BJS 20 29280 vom 8. Oktober 2024.