8 deutlich wird, dürfte dieser Aufwand zu einem guten Teil durch die Staatsanwaltschaft – sei es durch die später aufgehobene Beschlagnahmeverfügung, das später zurückgezogene Entsiegelungsgesuch oder Aufforderungen zur Stellungnahmen zur Ermittlungsergebnissen – verursacht worden sein. Überdies ist der Beschwerdeführerin zuzustimmen, wenn sie vorbringt, dass die Spontaneingabe vom 31. Juli 2024 erheblich zu ihrer Entlastung beigetragen hat.