Der Aktenumfang ist mit einem dünnen Bundesordner (inkl. Zustellnachweis der Einstellungsverfügung 187 paginae enthaltend) sehr überschaubar. Der Beschwerdeführerin ist jedoch beizupflichten, dass seitens der Verteidigung eher unüblich viel Aufwand angefallen ist. Wie sie vorbringt und mit Blick auf den eingangs dargelegten Sachverhalt und die Prozessgeschichte (E. 3 hiervor)