im Entsiegelungsverfahren Stellung und reichte das Schreiben vom 31. Juli 2023 inkl. Beilagen ein (Akten EO 23 9409, pag. 74-116). Am 15. August 2023 zog die Staatsanwaltschaft das Entsiegelungsgesuch mit der Begründung zurück, dass der anfängliche Tatverdacht durch die von der Beschwerdeführerin eingereichten Unterlagen habe relativiert werden können (Akten EO 23 9409, pag. 122- 123).