Mit Schreiben vom 31. Juli 2023 reichte Rechtsanwalt B.________ der Staatsanwaltschaft diverse Unterlagen ein, um den Tatverdacht zu entkräften, und beantragte der Staatsanwaltschaft, das Entsiegelungsgesuch zurückzuziehen und das Verfahren einzustellen (Akten EO 23 9409, pag. 39-67). Die Beschwerdeführerin reichte insbesondere einen Screenshot des WhatsApp-Chatverlaufs mit ihrer Mutter ein, aus dem hervorgeht, dass die Beschwerdeführerin der Mutter am 25. Februar 2022 um 09.08 Uhr viel Glück gewünscht, sich die Mutter schliesslich um 10.26 gemeldet und (vermutungsweise) mitgeteilt hatte, dass sie die Prüfung bestanden hat (Akten EO 23 9409, pag.