Nachdem die Rechtsvertretung der Beschwerdeführerin, Rechtsanwalt B.________, die Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 25. Juli 2023 darum ersucht hatte, auf die Beschlagnahmeverfügung zurückzukommen bzw. diese zu widerrufen, hob die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme am 26. Juli 2023 wieder auf (Akten EO 23 9409, pag. 24-27 und pag. 30-31). Am 20. Juli 2023 stellte die Staatsanwaltschaft beim Regionalen Zwangsmassnahmengericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) einen Entsiegelungsantrag (Akten EO 23 9409, pag. 32-34). Mit Schreiben vom 31. Juli 2023 reichte Rechtsanwalt B.__