3 und 6). In der Folge fand am 11. Juli 2023 am Domizil der Beschuldigten in D.________ sowie in einem von ihr angemieteten Hobbyraum in Langenthal eine Hausdurchsuchung statt, wobei einzig das Mobiltelefon der Beschwerdeführerin sichergestellt wurde. Als Zufallsfund wurden im Elternzimmer drei Springmesser sichergestellt. Diese konnten dem Vater der Beschwerdeführerin zugeordnet werden (Akten