Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist es grundsätzlich zulässig, einen gesetzeskonform bestellten forensischen Experten über den gleichen Sachverhalt mehrmals als Gutachter zu befragen bzw. auch für ergänzende oder vertiefende Arbeiten als Sachverständigen beizuziehen (Urteil des Bundesgerichts 7B_188/2023 vom 24. Juli 2023 E. 10.4.2). Mit Blick auf diese Rechtsprechung führt der Umstand, dass der Gesuchsgegner am 29. Mai 2020 im Rahmen des Verfahrens betreffend Verlängerung der Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 4 StGB (PEN 19 275)