Für die Ablehnung wird dagegen nicht verlangt, dass der Richter bzw. Sachverständige tatsächlich befangen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_321/2023 vom 16. Juni 2023 E. 4.2.2 mit zahlreichen Hinweisen). 5.2 Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist es grundsätzlich zulässig, einen gesetzeskonform bestellten forensischen Experten über den gleichen Sachverhalt mehrmals als Gutachter zu befragen bzw. auch für ergänzende oder vertiefende Arbeiten als Sachverständigen beizuziehen (Urteil des Bundesgerichts 7B_188/2023 vom 24. Juli 2023 E. 10.4.2).