Am 4. Oktober 2024 reichte der Gesuchsteller, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, Beschwerde gegen diese Verfügung ein und beantragte u.a., Ziffer 6 dieser Verfügung sei aufzuheben; Dr. E.________ (nachfolgend: Sachverständiger oder Gesuchsgegner) habe in den Ausstand zu treten und ein unabhängiger, neuer Gutachter, der nicht wirtschaftlich oder institutionell mit der Vollzugsbehörde verbunden sei, sei zu beauftragen; es sei ein vollständiges neues Gutachten in Auftrag zu geben (Beschwerdeantrag 2.4).