1. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend Regionalgericht) führt gegen den Verurteilten ein nachträgliches richterliches Verfahren nach Art. 363 ff. der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.). Gegenstand dieses Verfahrens bildet der Antrag der Bewährungs- und Vollzugsdienste (nachfolgend: BVD) vom 24. Mai 2024 auf Anordnung einer Verwahrung nach Art. 62c Abs. 4 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0).