2. Das beschwerdegegnerische Gericht sei umgehend anzuweisen, die Hauptverhandlung vom 23. Oktober abzusetzen und das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Beschwerdeverfahrens zu sistieren. 3. Der Unterzeichnete sei dem Beschwerdeführer für dieses Beschwerdeverfahren als amtlicher Verteidiger beizuordnen.