Das Rechtsgut der ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern, welches durch Art. 187 StGB geschützt wird, stellt ein hochwertiges Rechtsgut dar und ist besonders schützenswert (vgl. Urteile des Bundesgerichts 1B_246/2018 vom 12. Juni 2018 E. 4.8; 6B_513/2017 vom 24. August 2017 E. 2.4.2; 6B_68/2016 vom 28. November 2016 E. 4.3.2). Das öffentliche Interesse an der Aufklärung dieser Straftaten wiegt daher besonders hoch. Ein Vergleich von DNA-Profilen eignet sich zudem zur Aufklärung vermuteter Sexualdelikte in besonderer Weise.