Bei den vorgeworfenen Delikten handelt es sich um Verbrechen, welche regelmässig biologische Spuren (z.B. Spermaspuren) hinterlassen. Aus diesem Grund ist ein DNA-Profilvergleich ein taugliches und zielführendes Mittel zur Identifikation der Täterschaft. Die DNA-Profilerstellung erweist sich auch unter Berücksichtigung der Geringfügigkeit des Eingriffs sowie im Hinblick auf die Schwere des vorgeworfenen Deliktes als verhältnismässig und ist daher anzuordnen.