Der letzte Vorfall soll sich am 01.09.2024 ereignet haben, als es zwischen dem Beschuldigten und dem minderjährigen Opfer zu sexuellen Handlungen – gemäss den Angaben beider Beteiligten offenbar zum Analverkehr mit Samenerguss – gekommen sei. Die Vorwürfe der sexuellen Handlungen mit Kindern wiegen schwer, zumal hier in erster Linie die kindliche Unversehrtheit, insbesondere die sexuelle Unversehrtheit, unter Schutz steht. Bei den vorgeworfenen Delikten handelt es sich um Verbrechen, welche regelmässig biologische Spuren (z.B. Spermaspuren) hinterlassen.