Dabei wird dem Beschwerdeführer vorgeworfen, dass er trotz laufendem Verfahren immer wieder (einvernehmliche) sexuelle Handlungen mit seinem Kollegen vorgenommen haben soll, welcher sich mit Jahrgang 2009 im Schutzalter befindet. Der letzte Vorfall soll sich am 01.09.2024 ereignet haben, als es zwischen dem Beschuldigten und dem minderjährigen Opfer zu sexuellen Handlungen – gemäss den Angaben beider Beteiligten offenbar zum Analverkehr mit Samenerguss – gekommen sei.