Mit Verfügung vom 8. November 2024 wurde auf einen zweiten Schriftenwechsel verzichtet. Am 4. Februar 2025 teilte die Staatsanwaltschaft per E-Mail mit, dass das Verfahren BM 22 19414 dem Regionalgericht Bern-Mittelland überwiesen worden sei. Mit Verfügung vom 4. Februar 2025 wurde von der E-Maileingabe der Staatsanwaltschaft Kenntnis genommen und gegeben.