Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, vom 30. September 2024 betreffend Erstellung eines DNA-Profils sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, sei anzuweisen, eine allfällig bereits entnommene DNA-Probe zu vernichten sowie ein allfällig erstelltes DNA-Profil des Beschwerdeführers unverzüglich zu löschen. 2. Dem Beschwerdeführer sei für die Durchführung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens die unterzeichnende Rechtsanwältin als amtliche Verteidigerin beizuordnen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.